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STB 2012, 420
BFH 
Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines während des Insolvenzverfahrens eingetretenen Umstands Umsatzsteuer zu berichtigen ist – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Änderung der Rechtsprechung ([unbekannt] vom 25.07.2012, VII R 29/11)

Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist entscheidend, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird. Nicht entscheidend ist, wann die zu berichtigende Steuerforderung begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung).

BFH, StB 2012, 420 ([unbekannt] vom 25.07.2012, VII R 29/11)

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