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STB 2018, 166
BFH 
Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ([unbekannt] vom 22.11.2017, XI R 14/16)

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

BFH, StB 2018, 166 ([unbekannt] vom 22.11.2017, XI R 14/16)

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