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STB 2017, 42
BFH 
Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem Pensionsfonds der betrieblichen Altersversorgung ([unbekannt] vom 20.09.2016, X R 23/15)

Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt jedenfalls dann dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.

BFH, StB 2017, 42 ([unbekannt] vom 20.09.2016, X R 23/15)

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