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STB 2015, 334
BFH 
Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG – Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten ([unbekannt] vom 23.06.2015, III R 7/14)

Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen BMF-Schreiben vom 24. 2. 2009, BStBl. I 2009, 440, Rz. 16).

BFH, StB 2015, 334 ([unbekannt] vom 23.06.2015, III R 7/14)

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