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STB 2012, 421
BFH 
Kfz-Steuer bei Insolvenzeröffnung für ein Kfz, das zuvor im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör beschlagnahmt wurde – Frist für die Einlegung der Revision bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung des FG ([unbekannt] vom 01.08.2012, II R 28/11)

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.

BFH, StB 2012, 421 ([unbekannt] vom 01.08.2012, II R 28/11)

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