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STB 2005, 401
BFH 
Kindergeldberechtigung des die höhere Unterhaltsrente leistenden Elternteils, Klageart bei Klage gegen die Ablehnung des Kindergelds ([unbekannt] vom 02.06.2005, III R 66/04)

Zahlen geschiedene Eltern ihrem Kind, das in einem selbständigen Haushalt lebt, jeweils eine Unterhaltsrente, hat Anspruch auf Kindergeld, wer die höhere Unterhaltsrente leistet. Hat derjenige, der das Kindergeld bisher erhalten hat, den Betrag an das Kind als Unterhalt weitergeleitet, so bleibt das Kindergeld für die Feststellung der höheren Unterhaltsrente außer Betracht.

BFH, StB 2005, 401 ([unbekannt] vom 02.06.2005, III R 66/04)

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