Kopplungsgeschäfte im Rahmen der Aktiengewinnermittlung – Aufforderung des BMF zur Berichtigung nach § 153 AO
Mit Schreiben vom 17.11.2020 weist das BMF auf die Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-) Investmentfonds (Fonds) aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 hin, die der Fonds im Zusammenhang mit den jeweiligen Aktiengeschäften abgeschlossen hat. Wurde der Aktiengewinn abweichend von den durch die Rechtsprechung herausgearbeiteten und vom BMF übernommenen Grundsätzen zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften ermittelt und einer Steuererklärung zugrunde gelegt, …
Köhler/Höfer-Grosjean, RdF 2021, 114-121
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Recht der Finanzinstrumente
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