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STB 2019, 87
BFH 
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung ([unbekannt] vom 13.09.2018, III R 10/18)

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 S. 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden.

BFH, StB 2019, 87 ([unbekannt] vom 13.09.2018, III R 10/18)

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