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STB 2005, 468
BFH 
Leg-ein-hol-zurück-Verfahren als Gestaltungsmissbrauch ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 32/05)

Liegt ein Gestaltungsmissbrauch in einer besonderen Form des Leg-ein-hol-zurück-Verfahrens, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, in den Genuss von Körperschaftsteuerguthaben zu gelangen, obwohl die Dividenden nicht mit zur Verfügung gestelltem Kapital (tatsächlich) erwirtschaftet wurden?

BFH, StB 2005, 468 ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 32/05)

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