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STB 2005, 166
BFH 
Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser? – Unternehmereigenschaft eines Zweckverbandes ([unbekannt] vom 18.01.2005, V R 61/03)

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das „Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse“ durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung „Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz“ oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist.…

BFH, StB 2005, 166 ([unbekannt] vom 18.01.2005, V R 61/03)

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