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STB 2005, 441
BFH 
Nachtarbeit, Berechnung und Höhe der steuerfreien Zuschläge, Zugehörigkeit von Zuschlägen für Wechselschichttätigkeit zum laufenden Arbeitslohn ([unbekannt] vom 07.07.2005, IX R 81/98)

Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, sind dem steuerpflichtigen Grundlohn zugehörig; sie sind auch während der durch § 3b EStG begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit.

BFH, StB 2005, 441 ([unbekannt] vom 07.07.2005, IX R 81/98)

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