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STB 2018, 208
BFH 
Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug ([unbekannt] vom 01.03.2018, V R 18/17)

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i. V. m. § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

BFH, StB 2018, 208 ([unbekannt] vom 01.03.2018, V R 18/17)

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