Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen – Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002 ([unbekannt] vom 30.01.2018, VIII R 75/13)
BFH, StB 2018, 201 ([unbekannt] vom 30.01.2018, VIII R 75/13)
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