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STB 2005, 281
BFH 
Schuldzinsen, Gebäudeanschaffung, Zuordnung des Darlehens zur Anschaffung des zur Einkünfteerzielung verwendeten Gebäudeteils, Werbungskosten ([unbekannt] vom 01.03.2005, IX R 58/03)

Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die – gesondert ausgewiesenen – Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt.…

BFH, StB 2005, 281 ([unbekannt] vom 01.03.2005, IX R 58/03)

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