Spontanauskünfte im Sinne des EG-Amtshilfe-Gesetzes (EGAHiG) setzen objektive Anhaltspunkte für eine tatsächliche oder mögliche Steuerverkürzung voraus (BFH-Beschluss vom 15. 2. 2006 – I B 87/05, BB 2006, 930 Ls)
StB 2006, S. 329
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