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STB 2005, 204
BFH 
Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG, keine Ausnahme vom Erfordernis der unmittelbaren Beteiligung des Schenkers für mittelbare Anteilsschenkung ([unbekannt] vom 16.02.2005, II R 6/02)

Auch bei einer mittelbaren Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG zu versagen, wenn der Schenker nicht zu mehr als einem Viertel am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist.

BFH, StB 2005, 204 ([unbekannt] vom 16.02.2005, II R 6/02)

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