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STB 2005, 162
BFH 
Studienaufwendungen, Zusammenhang mit künftigen Einnahmen, tatrichterliche Würdigung ([unbekannt] vom 26.01.2005, VI R 71/03)

Die Frage, ob Aufwendungen für ein Studium in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen stehen, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung.

BFH, StB 2005, 162 ([unbekannt] vom 26.01.2005, VI R 71/03)

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