Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers ([unbekannt] vom 13.02.2019, XI R 41/17)
BFH, StB 2019, 161 ([unbekannt] vom 13.02.2019, XI R 41/17)
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