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STB 2009, 222
BFH 
Verböserungshinweis bei Änderung des Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens – Zweck des § 367 Abs. 2 Satz 2 AO – Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung als Änderungsbescheid i.S. des § 68 FGO – Feststellungsbescheid ([unbekannt] vom 25.02.2009, IX R 24/08)

§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO ist auf Änderungen des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens nach § 132 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO entsprechend anzuwenden, wenn die Änderungsmöglichkeit nur deshalb besteht, weil die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gemäß § 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist.

BFH, StB 2009, 222 ([unbekannt] vom 25.02.2009, IX R 24/08)

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