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STB 2005, 282
BFH 
Verlustabzug, Feststellung, Soll-Verlustabzug, Wechsel der Veranlagungsart, Geltung des Offizialprinzips, Nichtberücksichtigung des Übernahmeverlusts, Verfassungsmäßigkeit ([unbekannt] vom 22.02.2005, VIII R 89/00)

Der auf den 31. 12. 1990 festzustellende verbleibende Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 EStG 1990 wird durch die in den Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 1990 tatsächlich angefallenen Verluste und durch deren Verbrauch bestimmt, wie er sich bei zutreffender Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie bei zutreffender Handhabung des innerperiodischen Verlustausgleichs (§ 2 Abs. …

BFH, StB 2005, 282 ([unbekannt] vom 22.02.2005, VIII R 89/00)

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