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STB 2005, 365
BFH 
Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid innerhalb der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 AO ergangen ist, Anwendbarkeit des § 233a Abs. 5 AO ([unbekannt] vom 18.05.2005, VIII R 100/02)

Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO 1977 noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gemäß § 233a Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zu berechnen.

BFH, StB 2005, 365 ([unbekannt] vom 18.05.2005, VIII R 100/02)

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