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STB 2006, 162
BFH 
Verzicht auf Versorgungsausgleich, Ausgleichszahlungen an den verzichtenden Ehegatten als Werbungskosten, Verzicht im Rahmen einer Ehescheidung ([unbekannt] vom 08.03.2006, IX R 107/00)

Ausgleichszahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar.

BFH, StB 2006, 162 ([unbekannt] vom 08.03.2006, IX R 107/00)

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