Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien, Absehen von der Nacherhebung, Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen des FG, Antrag auf Zollbefreiung für Rückwaren, keine Anwendung von § 138 Abs. 3 ZPO im Steuerprozess ([unbekannt] vom 14.06.2005, VII R 17/04)
BFH, StB 2005, 365 ([unbekannt] vom 14.06.2005, VII R 17/04)
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