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STB 2016, 91
FG Düsseldorf 
Zinslauf bei rückwirkendem Ereignis ([unbekannt] vom 27.10.2015, 6 K 3368/13 AO)

Die Ausübung des sog. Blockwahlrechts kann insofern als rückwirkendes Ereignis angesehen werden, als der Zinslauf bzgl. Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2001 erst am 1. 4. 2006 gem. § 233a Abs. 2a AO (statt am 1. 4. 2003 gem. § 233a Abs. 2 S. 1 AO) beginnt.

FG Düsseldorf, StB 2016, 91 ([unbekannt] vom 27.10.2015, 6 K 3368/13 AO)

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