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STB 2012, 418
BFH 
Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG – Verfassungsmäßigkeit ([unbekannt] vom 13.09.2012, V R 59/10)

Für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist ohne Bedeutung.

BFH, StB 2012, 418 ([unbekannt] vom 13.09.2012, V R 59/10)

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