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STB 2006, 361
BFH 
Zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer bei bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – keine Teilwertabschreibung, keine Bilanzberichtigung und keine Bindung an den Wertansatz der Vorjahre ([unbekannt] vom 21.06.2006, XI R 49/05)

Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Abzug nicht in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden.

BFH, StB 2006, 361 ([unbekannt] vom 21.06.2006, XI R 49/05)

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