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STB 2005, 328
BFH 
Zugang von Verwaltungsakten, Nachweis, fehlendes Fristenkontrollbuch des steuerlichen Beraters als Indiz, Notwendigkeit weiterer Indizien ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 103/04)

Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofernnicht weitere Indizienfürden Zugang des Bescheides sprechen.

BFH, StB 2005, 328 ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 103/04)

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