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STB 2005, 169
BFH 
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren – Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist keine Rechtshandlung ([unbekannt] vom 16.11.2004, VII R 75/03)

Auch unter der Geltung der InsO kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. …

BFH, StB 2005, 169 ([unbekannt] vom 16.11.2004, VII R 75/03)

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