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STB 2005, 81
BFH 
Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des Grundstücks ([unbekannt] vom 17.11.2004, I R 96/02)

Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskostendes Grundstücksführt.

BFH, StB 2005, 81 ([unbekannt] vom 17.11.2004, I R 96/02)

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