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STB 2007, 227
BFH 
Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 64/06)

Führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber als Ersatz von Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, weil die Anwaltstätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend voraussetzt, die Klägerin im Schadensfall allein anspruchsberechtigt ist und damit bei Abdeckung der Risiken durch diese Versicherungsart ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu verneinen ist?…

BFH, StB 2007, 227 ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 64/06)

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