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STB 2019, 283
BFH 
Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn ([unbekannt] vom 09.05.2019, VI R 28/17)

Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu (Aufgabe des BFH-Urteils vom 21.1.2010 – VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl. II 2010, 639).

BFH, StB 2019, 283 ([unbekannt] vom 09.05.2019, VI R 28/17)

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