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K&R 2016, 346
BGH 
Al Di Meola: Onlinehändler haftet für angebotene Schwarzpressung (Urteil vom 05.11.2015, I ZR 88/13)

a) Das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 77 Abs. 2 S. 1 Fall 2 UrhG, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu verbreiten, umfasst das Recht, diesen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben.

BGH, K&R 2016, 346-349 (Urteil vom 05.11.2015, I ZR 88/13)

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