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ZLR 2016, 380
Hüttebräuker 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.12.2015, I ZR 222/13

Der Kläger, der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), und die Beklagte, die Herstellerin des Mehrfruchtsaftes „Rotbäckchen“, stritten um die Frage, ob die Produktwerbung mit den Angaben „lernstark“ und „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ rechtmäßig war.

Hüttebräuker, ZLR 2016, 380-388

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