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WRP 2009, 1160
LG München I 
Ausreichende Entschuldigung für das Nichterscheinen vor der Einigungsstelle (Beschluss vom 19.03.2009, 17 HK T 2072/08)

Ein anderweitiger geschäftlicher Termin ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für eine persönlich geladene Partei nicht zur Sitzung der Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten zu erscheinen.

LG München I, WRP 2009, 1160-1161 (Beschluss vom 19.03.2009, 17 HK T 2072/08)

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