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WRP 2005, 1169
BGH 
Bürgerliches Recht/Wettbewerbsrecht: „Besorgung eigener Rechtsangelegenheiten“ (Urteil vom 05.07.2005, VI ZR 173/04)

Geht es dem Mietwagenunternehmen im wesentlichen darum, die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2004 – VI ZR 300/03 – VersR 2005, 241).

BGH, WRP 2005, 1169-1171 (Urteil vom 05.07.2005, VI ZR 173/04)

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