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WRP 2007, 651
BGH 
Bürgerliches Recht: Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses (Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06)

Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen, einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht.

BGH, WRP 2007, 651-652 (Urteil vom 10.11.2006, V ZR 46/06)

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