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WRP 2005, 522
Hanseatisches OLG Hamburg 
Bürgerliches Recht: „Besichtigungsanspruch des Urhebers“ (Urteil vom 29.04.2004, 3 U 120/00)

Der Besichtigungsanspruch aus § 809 BGB kann auch dem Urheber zustehen, der sich vergewissern möchte, ob eine bestimmte Sache unter Verletzung des geschützten Werks hergestellt worden ist. Voraussetzung ist dabei stets, dass für die Existenz eines Anspruchs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BGH GRUR 1985, 512, 516 – Druckbalken; BGH NJW-RR 2002, 1617, 1619 – Faxkarte).

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2005, 522 (Urteil vom 29.04.2004, 3 U 120/00)

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