Bürgerliches Recht/AGB-Recht: Erdgassondervertrag „Aktiv“ (Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 225/07)
a) Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung – aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers – im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.…
BGH, WRP 2009, 1116-1121 (Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 225/07)
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