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K&R 2015, 732
BGH 
Elektronische Leseplätze II: Voraussetzungen für Zugänglichmachung von digitalen Werken (Urteil vom 16.04.2015, I ZR 69/11)

a) Vertragliche Regelungen im Sinne von § 52 b S. 1 UrhG, die einem Zugänglichmachen von Werken an elektronischen Leseplätzen entgegenstehen können, sind allein Regelungen in bestehenden Verträgen und keine Regelungen in bloßen Vertragsangeboten.

BGH, K&R 2015, 732-737 (Urteil vom 16.04.2015, I ZR 69/11)

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