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WRP 2013, 1050
BGH 
Geschmacksmusterrecht: Bolerojäckchen (Urteil vom 13.12.2012, I ZR 23/12)

Die Partei, die Rechte aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ableitet, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie Inhaberin des Rechts nach Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV ist. Zu ihren Gunsten streitet keine Vermutung für die Inhaberschaft, wenn sie das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Union im Sinne des Art. …

BGH, WRP 2013, 1050-1053 (Urteil vom 13.12.2012, I ZR 23/12)

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