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WRP 2013, 1261
VGH München 
Glückspielrecht/Rundfunkrecht: Werbeverbot für öffentliches Glückspiel im Fernsehen (Beschluss vom 08.07.2013, 7 CS 13.667)

Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht kein hinreichender Grund zur Annahme, das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen (§ 5 Abs. 3 S. 1 GlüStV), das sich auf private und staatliche Sportwettanbieter gleichermaßen bezieht, könne im Hinblick auf eine etwaige strukturelle Duldung von Verstößen gegen Werbeverbote (im Internet) zur Verwirklichung der mit dem Werbeverbot verfolgten Ziele tatsächlich nicht mehr beitragen.…

VGH München, WRP 2013, 1261 (Beschluss vom 08.07.2013, 7 CS 13.667)

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