Glücksspielrecht/Wettbewerbsrecht: Vermittlung von Sportwetten (Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11)
Beim wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wird der Streitgegenstand durch die als rechtswidrig angegriffene Verhaltensweise, also die Verletzungsform, bestimmt, so dass eine Abwandlung der Verletzungsform einen entsprechenden Antrag des Klägers voraussetzt. Das gilt auch, wenn eine im Antrag beschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt oder – erst recht – auf andere Verhaltensweisen erstreckt wird, …
OLG Naumburg, WRP 2013, 128 (Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11)
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