Irreführende Blickfangwerbung (Beschluss vom 24.04.2008, 5 O 854/08)
Die blickfangmäßig hervorgehobene Werbung „Waschbecken Center, Katalog von … (es folgt ein bekannter Markenname)“ ist missverständlich und irreführend, da die angesprochenen Verbraucher durch diese Überschriftzeile den Eindruck bekommen können, als handle es sich tatsächlich um ein Produkt des in der Überschriftzeile genannten Herstellers. Darüber hinaus wird durch die Verwendung der Angabe des Markennamens in der Überschriftzeile der Verbraucher in irreführender Weise beim Suchen mit einer Suchmaschine auf die Seiten des Werbenden gelockt.…
LG Oldenburg, WRP 2008, 985-986 (Beschluss vom 24.04.2008, 5 O 854/08)
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