KOMMENTAR zu BGH, Urteil vom 20.02.2020, I ZR 193/18
1 1. Rund um Bewertungsportale ranken sich zahlreiche Rechtsprobleme (vgl. Büscher, GRUR 2017, 433). Das Angebot des Portalbetreibers kann sich etwa selbst als wettbewerbswidrig erweisen. Kennzeichnet beispielsweise eine Plattform bezahlte Top-Platzierungen nicht, steht eine Irreführung im Raum (LG München I, 18.03.2015 – 37 O 19570/14, WRP 2015, 781). Besonders problematisch ist darüber hinaus die Haftung der Plattformbetreiber für auf ihren Seiten veröffentlichte Nutzerinhalte: Erstens erweisen sich Negativbewertungen mitunter als Persönlichkeitsrechtsverletzungen (§ 823 Abs. …
Hofmann, WRP 2020, 579-581
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