Kartellrecht: Amazon – Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb (Beschluss vom 23.04.2024, KVB 56/22)
a) Ein Unternehmen hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb, wenn es über Größen- und Ressourcenvorteile und eine zentrale strategische Positionierung verfügt, die es ihm ermöglichen, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen, oder die eigene Geschäftstätigkeit in immer neue Märkte und Sektoren auszuweiten. Eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb setzt nicht voraus, …
BGH, WRP 2024, 1220-1249 (Beschluss vom 23.04.2024, KVB 56/22)
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