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WRP 2013, 462
EuGH 
Kartellrecht: Protimonopolný úrad Slovenskej republiky/Slovenská sporitel’ňa (Urteil vom 07.02.2013, C-68/12)

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein Unternehmen, das durch eine Kartellabsprache, die eine Wettbewerbseinschränkung bezweckt, benachteiligt ist, zum Zeitpunkt dieser Absprache angeblich illegal auf dem relevanten Markt tätig war, für die Frage unerheblich ist, ob diese Absprache eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung darstellt.

EuGH, WRP 2013, 462-465 (Urteil vom 07.02.2013, C-68/12)

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