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WRP 2024, 1324
EuGH 
Kartellrecht: Booking.com u.a./25hours Hotel Company Berlin u.a. (Urteil vom 19.09.2024, C-264/23)

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er auf weite und auf enge Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Online-Hotelbuchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben anwendbar ist, da diese Klauseln keine Nebenabreden zu diesen Verträgen darstellen.

EuGH, WRP 2024, 1324-1330 (Urteil vom 19.09.2024, C-264/23)

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