Kartellrecht/Verfahrensrecht: Verfassungsbeschwerde betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels Einlegung eines Widerspruchs unzulässig (Beschluss vom 24.03.2022, 1 BvR 2000/21)
Der in § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsrechtverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. …
BVerfG, WRP 2022, 975-977 (Beschluss vom 24.03.2022, 1 BvR 2000/21)
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