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WRP 2020, 363
OLG Frankfurt a. M. 
Kostenrecht/Markenrecht: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts in Markensachen (Beschluss vom 05.12.2019, 6 W 103/19)

Markenstreitsachen sind für eine rechtsunkundige Partei grundsätzlich nicht so einfach gelagert, dass es ihr zugemutet werden könnte, ihren Prozessbevollmächtigten schriftlich oder fernmündlich zu informieren; zu den erstattungsfähigen Kosten gehören daher regelmäßig auch die Reisekosten des Anwalts zum Verhandlungstermin.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 363-365 (Beschluss vom 05.12.2019, 6 W 103/19)

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