Markenrecht: Zur Verwechslungsgefahr bzw. Rufbeeinträchtigung und -ausbeutung bei den Zeichen „DUMONT“ für Verlagsprodukte und „Dumont Kölsch“ für obergäriges Bier (Urteil vom 08.04.2011, 6 U 176/10)
Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen überwiegend für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen Wortmarken „DUMONT“ und dem für obergäriges Bier genutzten Zeichen „Dumont Kölsch“, das unter der qualifizierten geographischen Herkunftsbezeichnung „Kölsch“ vertrieben wird, besteht wegen absoluter Warenunähnlichkeit auch dann nicht, wenn die angreifende Marke auch für die Dienstleistung „Beherbergung und Verpflegung von Gästen“ der Klasse 43 eingetragen ist.…
OLG Köln, WRP 2011, 1334 (Urteil vom 08.04.2011, 6 U 176/10)
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